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    Netzzugang Gas 

    Gas

    Ihr Netzzugang zum Gasnetz der Stadtwerke Rinteln

    Informationen für Anschluss an das Gasnetz

    Beim Netzzugang Gas steht für uns im Mittelpunkt, dass Sie einen verlässlichen und serviceorientierten Anschluss an unser Gasnetz erhalten – egal ob Sie Privatkunde oder Unternehmen sind. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Informationen rund um den Anschluss, die Voraussetzungen und die Leistungen, damit Ihr Netzzugang unkompliziert und transparent gelingt.

    Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Hinweise zu den Bedingungen, Verfahren und Ansprechpartnern für den Netzzugang zum Gasnetz der Stadtwerke Rinteln.

    Datenaustausch (gültig ab 20.04.2022)

    Datenaustausch (gültig bis 02.05.2022)

    Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck

    1. Gas NDAV

    2. Ergänzende Bedingungen Gas NDAV

    Grundversorger

    Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.

    Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.

    Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

    Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2024

    den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:

    • Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH

    Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2027. Zum 01.07.2027 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.