Beliebte Suchbegriffe:

    Netzzugang Strom

    Strom
    Windkraftanlagen und Solarpark in grüner Landschaft

    Ihr Netzzugang bei den Stadtwerken Rinteln

    Informationen zum Anschluss

    Beim Netzzugang der Stadtwerke Rinteln steht für uns klar im Mittelpunkt: Sie erhalten einen verlässlichen, transparenten und unkomplizierten Anschluss an unser Stromnetz. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Informationen, Voraussetzungen und Leistungen, damit der Anschluss ans Netz reibungslos und serviceorientiert gelingt.

    Verwendete Standardlastprofile

    Grundversorger 

    Gemäß § 36 Absatz 2 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Netzbereich der Stadtwerke Rinteln GmbH informieren.

    Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Zum 1. Juli 2024 erfolgte die Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Rinteln GmbH.

    Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

    Die Stadtwerke Rinteln GmbH hat zum 01.07.2024 den Grundversorger wie folgt neu festgestellt:

    • Grundversorger im Gemeindegebiet Rinteln: Stadtwerke Rinteln GmbH
    • Grundversorger im Gemeindegebiet Auetal: E.ON Energie Deutschland GmbH

    Die Grundversorgungspflicht der Stadtwerke Rinteln GmbH gilt bis zum 31.12.2027. Zum 01.07.2027 wird die Stadtwerke Rinteln GmbH den Grundversorger neu bestimmen.

    Transparenz nach REMIT

    Die Stadtwerke Rinteln GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

    Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.