Beliebte Suchbegriffe:

    Was passiert mit ausgeförderten PV-Anlagen?

    Ausgeförderte Photovoltaikanlagen

    Volleinspeisung

    Sie können Ihre Volleinspeisung weiterhin betreiben, allerdings wird die Einspeisung nach Auslauf der Vergütung nur noch nach dem Jahresmarktwert vergütet. Der Jahresmarktwert ergibt sich aus den monatlichen Marktwerten.

    Sinnvoll ist es, die Anlage auf Teileinspeisung umbauen und eventuell einen Speicher installieren zu lassen. Wenn Sie zusätzlich Ihr Verbrauchsverhalten so anpassen, dass Sie die meisten elektrischen Geräte nutzen, wenn die Sonne scheint, können Sie den erzeugten Strom effizient und optimiert nutzen. Der Strom, der letztendlich nicht genutzt werden kann, wird auch zum Jahresmarktwert vergütet. 

    Der Umbau der Anlage muss über einen eingetragenen Installateur erfolgen, der dies auch bei uns als Netzbetreiber meldet. 

    Marktwerte

    Die Monats- und Jahresmarktwerte können Sie hier einsehen: 
     

    Netztransparenz

    Teileinspeisung

    Sollten Sie bereits eine Teileinspeisung betreiben, können Sie auch hier einen Speicher installieren lassen. Zusätzlich könnten Sie eine technische Modernisierung der Anlage in Betracht ziehen, um die Leistung zu steigern. 

    Auch hier wird überschüssiger Strom gemäß des Jahresmarktwertes vergütet. 

     

    Direktvermarktung Ihres Solarstroms

    Der Verkauf Ihres erzeugten Stroms direkt an den Energiemarkt oder spezielle Stromabnehmer könnte sich für Sie lohnen. Es würde jedoch Sinn machen, hier einen Direktvermarkter zu beauftragen, der sämtliche Abläufe der Vermarktung für Sie übernimmt.