

Anmeldung von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerke müssen seit 2024 nur noch über das Marktstammdatenregister gemeldet werden, solange sie die folgenden Leistungsgrenzen einhalten:
- 2 kWp Modulleistung
- 800 Watt Wechselrichterleistung
Sollte eine dieser Leistungsgrenzen überschritten werden, muss die Anmeldung über einen eingetragenen Elektroinstallateur in unserem Netzanschlussportal erfolgen.
Meldung über das Marktstammdatenregister
Wie lege ich ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an?
- Zugang erstellen (E-Mail und Passwort).
- Registrierung als Anlagenbetreiber.
- Solaranlage, bzw. Balkonkraftwerk registrieren.
Bei der Registrierung werden Sie aufgefordert, Ihre Zählernummer anzugeben, damit wir als Netzbetreiber prüfen können, ob Ihr Zähler gewechselt werden muss. Das langfristige Rückwärtslaufen eines Zählers ist gesetzlich nicht zulässig.
Bitte geben Sie eine korrekte Telefonnummer an, damit wir Sie für den eventuellen Zählerwechsel kontaktieren können.
Vergütung für Ihr Balkonkraftwerk
Die Meldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister schließt nicht die automatische Vergütung mit ein. Sollten Sie eine Vergütung wünschen, dann kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail und übersenden Sie uns Ihre IBAN.
Digitale Zähler für Balkonkraftwerke
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben, wird Ihr Zähler nicht nur wegen der möglichen Einspeisevergütung gegen einen digitalen Zähler getauscht. Die Vorgabe, die eingespeisten kWh ablesen zu können, ist auch für das Strombilanzierungsverfahren des Netzbetreibers wichtig. Denn das Strombilanzierungsverfahren sorgt dafür, dass die Strommengen im Netz immer im Gleichgewicht sind, um Spannungsschwankungen oder Stromausfälle zu vermeiden.
Somit sind Balkonkraftwerke ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Netzbilanzierung, denn bisher wurden in unserem Netzgebiet über 1000 Balkonkraftwerke gemeldet.









