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    Energy Sharing 

    Was ist Energy Sharing?

    Energy Sharing nach § 42c EnWG

    Energy Sharing ermöglicht es, Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen über das öffentliche Verteilnetz gemeinsam mit anderen Letztverbrauchern zu nutzen.

    Der gesetzliche Rahmen für Energy Sharing ist seit dem 1. Juni 2026 grundsätzlich gegeben. Die für eine praktische und automatisierte Abwicklung erforderlichen technischen und energiewirtschaftlichen Prozesse befinden sich derzeit branchenweit noch in der Umsetzung und Weiterentwicklung.

    Bei den Stadtwerken Rinteln stehen die für eine vollständige Abwicklung von Energy Sharing erforderlichen technischen und systemseitigen Voraussetzungen derzeit noch nicht vollumfänglich zur Verfügung. 

    Wir befassen uns mit den notwendigen Anpassungen und der weiteren Entwicklung der entsprechenden Prozesse. Sobald die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sind und Energy Sharing über unsere Systeme abgebildet werden kann, werden wir an dieser Stelle über die weiteren Rahmenbedingungen und Abläufe informieren.