

Warum ein Steuerbarkeitscheck?
Seit dem 25.02.2025 sind wir als Netzbetreiber gemäß § 12 Abs. 2a-h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, die Leistung von Einspeiseanlagen zu regulieren.
Ziel ist es, die Netzstabilität bei Netzüberlastungen zu garantieren.
Welche Anlagen sind betroffen?
Im Jahr 2025 waren zunächst große Anlagen ab 100 kWp von der Regelung betroffen.
Seit dem 01.01.2026 müssen auch fernsteuerbare Anlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp gemäß § 9 EEG regelbar sein.
Was sind die Anforderungen pro Anlage?
- Anlagen mit einer installierten Leistung zwischen 25 und 99,99 kWp, die nach dem 21.01.2021 in Betrieb gingen, müssen über einen Funkrundsteuerempfänger steuerbar sein.
- Anlagen, die vor dem 01.01.2021 in Betrieb gingen, benötigen einen Funkrundsteuerempfänger ab einer Leistung von 30 kWp.
- Anlagen ab 100 kWp müssen mit einem Redispatch-Fernwirkgerät ausgestattet sein.
- Anlagen ab 1000 kWp benötigen eine Fernwirkanlage.
Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?
- Der Test wird durch uns als Ihr Netzbetreiber organisiert und durchgeführt.
- Sämtliche Tests erfolgen entschädigungsfrei.
- Ihre Anlage wird für mindestens 30 Minuten, aber nicht länger als 60 Minuten, abgeregelt.
Genaue Termine können leider nicht genannt werden, da die Tests vom Wetter und der aktuellen Netzsituation abhängig sind.
Was passiert, wenn der Test nicht durchgeführt werden konnte?
Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet sicherzustellen, dass Ihre Anlage gemäß der oben genannten technischen Anforderungen ausgestattet wurde.
Falls bei Ihnen nie eine Absteuerung verbaut wurde, muss diese bestellt und von Ihrem Installateur verbaut werden.
Die Bestellungen können Sie hier aufgeben:
Bitte übersenden Sie Ihre Bestellung per E-Mail:
Telefonischer Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesem Vorgang haben, dann kontaktieren Sie uns bitte hier:









